Wohnung oder Gewerbeeinheit gesucht?

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    Sie suchen eine Wohnung oder Gewerbeeinheit zum Kauf oder zur Miete in Berlin?

    Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

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    Um Ihnen ein passendes Angebot zu erstellen benötigen wir
    die folgende Informationen von Ihnen:

    Stadtteil (*)

    Zimmer (*)

    Wohnungsgröße (*)

    maximaler Mietpreis (Kaltmiete) bzw. Kaufpreis (*)

    sonstige Bemerkungen

    Bei erfolgreicher Vermittlung eines geeigneten Miet-Objektes, durch den Abschluss eines
    Mietvertrages, wird eine Maklerprovision in Höhe von 2,38 % der Monatsnettokaltmiete inkl. 19 %
    Mehrwertsteuer, zu zahlen vom Mieter an die eNworX Bau- und Immobiienmanagement GmbH, fällig.
    Dieser Anspruch entfällt nur dann, wenn sich das entsprechende Objekt zum Zeitpunkt des
    Suchauftrages bereits im Auftragsbestand der eNworX Bau- und Immobilienmanagement GmbH befand.

    Bei erfolgreicher Vermittlung eines geeigneten Kauf-Objektes bemisst sich die Höhe der
    Provisionsforderung entsprechend dem konkreten Objektangebot. Die Provisionshöhe wird dem
    Kaufinteressenten im Rahmen des jeweiligen Exposés zur Kenntnis gegeben.

    Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie ordnungsgemäß über Ihr
    Widerrufsrecht (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB) zu belehren. Bitte
    lesen und akzeptieren Sie unsere Widerrufsbelehrung.
    Zur Widerrufsbelehrung

    Musterwiderrufsformular

    Widerrufsrecht (*)

    Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist
    mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen,
    § 357 Abs. 8 BGB.

    Erklärung (*)

    Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist
    mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen.
    Mir ist bekannt, dass mein oben genanntes Widerrufsrecht
    erlischt, wenn Sie mir die vollständigen Unterlagen
    übergeben haben und eine Besichtigung stattgefunden hat und
    ich mich, ohne dass es einer weiteren Tätigkeit durch Sie bedarf,
    nur noch zu entscheiden habe, ob ich den nachgewiesenen/
    vermittelten Mietvertrag abschließe. Auf § 356 Abs. 4 BGB
    wurde ich hingewiesen.

    Erklärung 2 (*)